AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen „PEARLs - Apartments“, PEARLs - Anna van de Sand
Stand 05.12.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, gesamten Wohnungen, Häusern oder einzelnen Betten sowie alle mit dem Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen PEARLs - Anna van de Sand, Spillingscher Weg 10, 46446 Emmerich am Rhein – im folgenden „Leistungserbringer“.
§ 2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung
2.1 Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Diese kann sowohl mündlich am Telefon erfolgt sein, als auch schriftlich. In dem Moment, indem der Leistungserbringer (PEARLs) Zeiträume für den Gast zurückhält, besteht bereits eine verbindliche Reservierung. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein/e Dritte/r für den Gast eine Reservierung vorgenommen, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern PEARLs eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.2 Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von max. 50% (Anzahlung) zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden in der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt und werden damit Bestandteil des Vertrages. Der Leistungserbringer ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen ist der Leistungserbringer berechtigt, Zwischenzahlungen über die erbrachten Leistungen zu verlangen.
2.3 Sollte der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten verbleiben, widerspricht der Leistungserbringer bereits jetzt ausdrücklich einer Forstsetzung des Vertragsverhältnisses. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Leistungserbringer der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Dem Leistungserbringer trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.
2.4 Der Leistungserbringer behält sich vor, Gäste aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Verhalten, Auftreten oder der Zweck der Buchung erwarten lässt, dass der Aufenthalt zu Störungen, Konflikten oder Verstößen gegen die Hausordnung führt.
2.6 Der Weiterverkauf bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Räumlichkeiten ist untersagt.Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern bzw. Betten und/oder Zimmer- bzw. Bettenkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer ist nicht zulässig. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem/der Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung der Räumlichkeiten zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
§ 3 Entgelte
3.1 Die Pflicht zur Entrichtung der Entgelte entsteht beim Zustande Kommen des Beherbergungsvertrags.
3.2 Die Entgelte werden nach der Leistungserbringung/mit Zugang der Rechnung fällig. Der Gast hat den Rechnungsbetrag unverzüglich ohne Abzug zu bezahlen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein/e VerbraucherIn beteiligt ist, in Höhe von 4,2 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
3.3 Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Leistungserbringer vor, die Preise entsprechend anzupassen.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers
4.1 Bei Rücktritt des Gastes hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffelung zu bezahlen: Bei Stornierung bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise sind 50% des vereinbarten Preises zu zahlen und bei Stornierungen bis 6 Tage vor Anreise sind 100% des vereinbarten Preises zu zahlen. Diese Stornobedingungen gelten auch für Online-Buchungen, soweit keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die pauschalierten Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe entstanden sind.
4.2 Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis. Sind höhere Anzahlungen als die obigen Stornogebühren vereinbart oder geleistet, so gelten diese als Stornogebühren. Der Leistungserbringer kann den Gästen jedoch für Storno-/Schadensersatz für im Namen des Gastes bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.
4.3 Sollten die dem Leistungserbringer durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als der vorgenannte Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
§ 5 Rücktritt des Leistungserbringers
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Leistungserbringer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten – beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist; Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen – z. B. in der Person und Alter des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Leistungserbringer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist.
Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen von/für: Junggesellenabschiede , Mitführen von Tieren aller Art
§ 6 Wohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
6.1 Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Gast ab 16:00 bzw. 17:00 Uhr ( je nach Unterkunft) des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer aufgrund verspäteter Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr 100 %.
6.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden in der Wohnung, nicht vertragsgemäße Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigungen zu berechnen.
6.4 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.
§ 7 Haftung des Leistungserbringers
7.1 Der Leistungserbringer haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Leistungserbringer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Leistungserbringer beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Einer Pflichtverletzung vom Leistungserbringer steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder ErfüllungsgehilfInnen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGBs nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Insbesondere sind Ansprüche des Gastes aus Schadenersatzansprüchen Dritter, Ansprüche aus entgangenem Gewinn sowie auf Ersatz sonstiger Vermögensschäden oder mittelbarer und Folgeschäden ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten ferner nicht für Ersatzansprüche aus Sachschäden, sofern und soweit diese von einer Haftpflichtversicherung des Leistungserbringers erfasst sind.
7.2 Den Leistungserbringer trifft keine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt oder Naturgewalt.
7.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Leistungserbringer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.4 Dem Gast ist bekannt, dass eine Besonderheit der Wohnung darin besteht, dass Leistungserbringer und Reinigungspersonal Ersatzschlüssel für die gemietete Wohnung besitzen.
§ 8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen (Meldegesetz) ein Jahr bzw. bei Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden – das gilt auch für E-Mails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann so klein wie möglich ist.
§ 9 Nichtrauchen in den gemieteten Räumlichkeiten
Die PEARLs Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Es ist daher untersagt in den Räumlichkeiten zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung einen Betrag in Höhe von EUR 200 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Leistungserbringer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
§ 10 Haustiere
Das Mitbringen von Tieren aller Art ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Leistungserbringer in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Da eine gesonderte Reinigung vorzunehmen ist, wird bei Zuwiderhandlung ein Betrag von 150 € zzgl. Reinigungskosten eingefordert.
§ 11 Weitere Pflichten des Gastes
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die gesamte Hausordnung ist online, auf der Website des Leistungserbringers einsehbar und wird dem Gast vor Anreise zur Verfügung gestellt. Der Gast hat seine Rechte gemäß der Hausordnung und unter äußerster Schonung der Substanz der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes auszuüben.
§ 12 Hausordnung
12.1 Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.
12.2 Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
12.3 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung, wie zum Beispiel dem Feiern einer Party, der Ruhestörung oder der Nutzung des Objekts von nicht in der Buchung aufgeführten Personen oder mehr Personen als in der Buchung vom Gast angegeben sind ein gesondertes Entgelt zu verlangen.
12.4 Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Leistungserbringer ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 13 Ergänzende Haftungsregeln
Es gelten die Haftungsbeschränkungen aus § 7 entsprechend. Darüber hinaus übernimmt der Leistungserbringer keine Haftung für Ausfälle von WLAN, Strom, Wasser oder externe Lärmbelästigung.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen soll eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für offenkundige Vertragslücken.
14.2 Es gilt deutsches Recht.
14.3 Die AGB werden mit der Unterschrift im Check-in Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt.
§ 15 Vertragsstrafen, Zusatzkosten und Pauschalen
Die nachstehende Leistungstabelle ist Bestandteil dieser AGB. Alle dort genannten Vertragsstrafen, Kostenpauschalen und Zusatzkosten gelten verbindlich bei Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB.
-Party oder Ruhestörung (Belästigung oder Beeinträchtigung anderen Mieter durch Verletzen der Nachtruhe (ab 22 Uhr) 100 € bei Ruhestörung. Bei Partys zusätzlicher Stundenlohn des Leistungserbringers, wenn er vor Ort fahren muss, um die Party zu beenden. Rauchen im Apartment 200 € für Ozonreinigung.
-Mitbringen von Haustieren jeder Art ohne Genehmigung des Leistungserbringers 150 € zzgl. Kosten für aufwendige Endreinigung.
-Späterer Check-Out nach 11 Uhr - 13 Uhr, Verzögerter Check-out, der die Reinigung beeinträchtigt, kann mit bis zu 50 € berechnet werden.
-Späterer Check-Out nach 13 Uhr, 100 % des vollen Listenpreises
-Beherbergung von mehr Gästen oder anderer Gäste als in der Buchung vom Gast angegeben, 100 € pro Gast pro Nacht.
- Kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt. Illegale Aktivitäten führen zur: Vertragsstrafe von 300 €, möglichen Anzeige, sofortigen Beendigung des Aufenthalts ohne Rückerstattung.
- Gäste haften für alle verursachten Schäden.
-Schlüsselverlust: 50 € bei einfachem Nachmachen volle Kostenübernahme bei Schlüsseldienst/Schlossaustausch, Verlust einer Fernbedienung (z. B. Tiefgarage): volle Kostenübernahme
-Übermäßige Verschmutzung: Reinigungspauschale ab 60 €. Nicht gemeldete Schäden können nachträglich in Rechnung gestellt werden.